Neues zur Bundesimmissionsschutz - Verordnung
Die Berichterstattung zur neuen Immissionsschutz-Verordnung vermittelt den Eindruck, dass kurzfristig mit Filter-Nachrüstungen oder Still-Legungen von Kaminöfen zu rechnen sei. Diese Regelun...
Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutz - Verordnung
Für Feinstaubpartikel gilt ab dem 01.Januar 2005 in den Städten ein neuer 24- Std.- Grenzwert von 50μg/m3 , dessen Überschreitung nur an 35 Tagen im Jahr zulässig ist. Wesentlic...