Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

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Alle aktuellen JUSTUS Kaminöfen erfüllen alle Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung BImSchV. Die letzte Übergangsfrist der BImSchV endete zum 31.12.2024 und betrifft diese Geräte, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 22.03.2010 in Betrieb genommen wurden.

Ob Ihr Ofen weiterbetrieben werden kann, prüfen Sie ganz einfach hier.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass moderne Holz-Feuerstätten in den Mix aus erneuerbaren Energien mit eingerechnet werden können.
Im GEG ist sogar festgelegt, dass dezentrale, handbestückte Einzelraum-feuerstätten wie Kaminöfen mit 10% dem Nutzwärmebedarf angerechnet werden können. Im Neubau liegt dieser Anteil bei 65% des Nutzwärme-bedarfs, gedeckt aus erneuerbaren Energien.

Holz ist klimaneutral!

In unseren Kamin- und Pelletöfen befeuern Sie weitestgehend CO2-neutral mit Holz oder Pellets. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit großen globalen Herausforderungen ist die nachhaltige Nutzung regenerativer Energiequellen entscheidend für die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Mit der Entscheidung für einen Kaminofen schonen Sie gleichzeitig Ihr Portemonnaie und die Umwelt.

Denn mit den nachwachsenden Rohstoffen heizen Sie besonders sparsam und emittieren nur so viel CO2, wie der Baum während seiner Wachstumsphase gespeichert hat. Das gibt Ihnen das gute Gefühl, genau das Richtige zu tun.