Vernunft zahlt sich aus
Für einen wassergeführten Pelletofen ab 5 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten. Als förderfähige Investitionskosten gelten grundsätzlich die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen wie Demontage, Abgassysteme, Schornsteine und Nebenkosten.
Für thermische Solaranlagen, Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Als förderfähige Investitionskosten gelten grundsätzlich die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
Der Förderantrag muss seit dem 01.01.2018 vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA beantragt werden.
* Stand 03/2020. Angaben ohne Gewähr. Infos und Anträge unter www.bafa.de. Zinsgünstige Kredite der KfW für Haus-Modernisierer Infos unter www.KfW.de.
Der Einsatz von regenerativen Energien wird vom Gesetzgeber sowohl gefordert als auch gefördert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt seit dem 15.08.2012 deutlich höhere Zuschüsse für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien.