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Energieeffizienzlabel regeln nun auch die Wärme­wirtschaft

Ab dem 01.01.2018 müssen laut Gesetzgeber Einzelraum­heizgeräte mit einem Energieeffizienzlabel ausgestattet werden. Unter diese Verordnung fallen Einzelraumheiz­geräte mit einer Nennwärme­leistung unter 50 kW, die gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe in Wärme umwandeln. Geräte mit Wassertasche fallen ebenso unter die Verordnung, wie auch Geräte mit offener Brennkammer und offener Abgasführung.

Das Label enthält verschiedene Informationen und das Layout ist exakt vorgeschrieben. Die Energieeffizienzklassen A++ bis G, farblich abgestuft von Grün nach Rot. Der schwarze Pfeil gibt die Effizienzklasse des jeweiligen Gerätes an. Unter der Skalierung befinden sich zwei Felder – das Obere für die Wärmeabgabe in kW und das Untere für eine mögliche Wärmeabgabe über einen Wärmeüberträger in ein vorhandenes Heizsystem. Der Verbraucher bekommt mit dem Energieeffizienzlabel übersichtlich alle wesentlichen Produkteigenschaften und somit eine objektive Vergleichsübersicht.