Die 2. Stufe der BImSchV

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Mit dem 01.01.2015 trat die vom Gesetzgeber geregelte 2. Stufe der BImSchV in Kraft. Diese fordert die Einhaltung verschärfter Grenzwerte bei neu gebauten Holzfeuerstätten. Sie erfüllt alle spezifischen Normen (z. B. Ö-Norm, LRV Schweiz und spezifische Städtenormen), da damit alle geforderten Grenzwerte erfüllt werden. Aber auch bestehende Einzelraum­feuerungs­­­anlagen müssen in Abhängigkeit von Alter und Qualität des Heizeinsatzes nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Ersetzt ein moderner Kaminofen eine veraltete Feuerstätte, lassen sich Fein­staub und andere Schad­stoffe um bis zu 85 % reduzieren! Hinzu kommt, dass die Verbrennung von Holz keine zusätzlichen Treibhausgase produziert, da nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat. Die neuen Geräte sind deutlich sparsamer, effizienter und emissions­ärmer als ihre Vorgänger.

Zeitpunkt der Typenprüfung (laut Typenschild) und Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme:

Vor dem 01.01.1975
oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar

31.12.2014

01.01.1975 bis zum 31.12.1984
31.12.2017

01.01.1985 bis zum 31.12.1994
31.12.2020

01.01.1995 bis zum 22.03.2010
31.12.2024

ÖKODESIGN-RICHTLINIE

Ab dem 01. Januar 2022 dürfen nur noch Feuerstätten innerhalb der EU in Betrieb genommen werden, die der Ökodesign-Richtlinie (EUVerordnung 2015 /1185) entsprechen. Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen an Festbrennstoff-Heizgeräte fest, die eingehalten werden müssen, damit diese Geräte auf dem europäischen Markt vertrieben werden können. Das Ziel ist es, durch eine ökologische Innovation während des Planungszeitraumes und der Designphase die Herstellung, die Verteilung, den Gebrauch und die Entsorgung von Produkten nachhaltiger zu gestalten. Die Minimierung von Energie und Ressourcen spielt dabei eine besondere Rolle.

Zwei Aspekte, die für den Umweltschutz als besonders wichtig erachtet werden, fallen darunter: Energieeffizienz und die Emissionen an Feinstaub (PM), gasförmigem organisch gebundenem Kohlenstoff (OGC), Kohlenmonoxid (CO) und Stickstoffoxiden (NOx). In der Ökodesign Richtlinie werden Mindestanforderungen und auch die anzuwendenden Mess- und Berechnungsverfahren festgelegt. Dies schafft eine EU weite Vergleichbarkeit für den Verbraucher und schafft Vertrauen in die Umweltverträglichkeit der Feuerstätten. Moderne Technik und eine hochwertige Verarbeitung bilden die Basis für eine sichere Investition in die Zukunft.